| 
			 
			         
  
  
  
  
     
			  
			  
			     
			     
			    
			
			  
  
			  
			  
			     
			     
			    
			
			  
  
			  
			  
			     
			     
			    
			
			  
  
			  
			  
			     
			     
			    
			
			  
			   | 
			
    
			 
			 
			 
			 
			 
			 
			 
			 
			 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
			     
			     
			    
			  
			 
			 
			  
			  
			 
  
			  
			  
			 | 
			
			 
 
				
					
					Kap13 
					Beschlüsse 
					des Edikts von 543 und des Konzils von 553 (Auszug) 
					 
					13.1 Das 
					Edikt von 543 (s. Kapitel XI, 
					2) 
					13.2  Die Entscheidungen gegen den 
					Origenismus im Jahre 553 
					13.3 Die Entscheidungen gegen die "Drei 
					Kapitel" im Jahre 553 | 
				 
				
					| 13.1 Das Edikt 
					von 543 (s. Kapitel XI, 
					2) Das Edikt, das Kaiser Justinian „contra 
					Origenem" erließ, enthält 9 Canones. Es spricht den Bann 
					über Origenes aus und ebenso auch über alle, die die Lehre 
					des Origenes für richtig halten oder verteidigen. Anlass für 
					dies Edikt waren die Kämpfe der origenistischen Mönche in 
					Palästina (Isochristen). Die Canones des Ediktes sind auf 
					die von diesen Mönchen vertretene Lehrmeinung abgestimmt, 
					die nicht in allen Punkten mit der ursprünglichen Lehre des 
					Origenes übereinstimmt. 
					 Canon l verwirft die Präexistenz der 
					Menschenseelen (damit ist auch der Gedanke an wiederholte 
					Erdenleben verworfen). Zu Canon 9: Die deutsche Übersetzung „Wiederbringung" 
					entstand aus dem griechischen Wort „Apokatastasis"; dieser 
					Begriffwurde bereits in Kapitel XII, 2 erläutert. Im 
					lateinischen Text findet man dafür: „restitutio et 
					redintegratio"; „restitutio" bedeutet: Wiederherstellung, 
					Zurückberufung, Begnadigung; „redintegratio" bedeutet: 
					Wiederholung. Diese beiden lateinischen Begriffe geben 
					wieder, was „Reinkarnation" eigentlich bedeutet, welchen 
					Sinn sie hat. Dazu ist jedoch noch zu bemerken, dass der 
					Begriff „Apokatastasis" nicht identisch ist mit 
					Reinkarnation - die Reinkarnation, also das Wiederkommen des 
					Menschen auf die Erde (als Mensch), ist nur eine Spanne 
					innerhalb des langen Weges der Apokatastasis, von dem 
					Origenes spricht. 
					
						
							
								Die Canones 1-9 sind in 
					Anlage 15-1 
								aufgeführt. 
							
						
					
					
					 | 
				 
				
					| 
					 13.2  Die 
					Entscheidungen gegen den Origenismus im Jahre 553 
					
					Kaiser Justinian ließ den Origenismus der 
					palästinensischen Mönche (s. Kapitel XIII,1) im Jahre 553 
					durch 15 Canones „contra Origenem sive Origenistas" 
					verdammen; dies geschah nach seiner Anweisung durch dieselbe 
					allgemeine Synode, die etwas später die „Drei Kapitel" 
					verdammte (s. Kapitel XI, 4).   
					Anmerkung des Arbeitskreises Origenes: 
					Viele Dogmatiker sind der Überzeugung, dass dies kein 
					gültiger Konzilsbeschluss  ist, weil die 
					Verdammungstexte vor der offiziellen Eröffnung des Konziles, 
					ohne Anwesenheit des Papstes und nur von einem Teil der 
					Eingeladenen auf Intervention des Kaisers Justinian 
					beschlossen wurden. Die 15 Canones tauchen auch in der Liste 
					der Lehramtlichen Entscheidungen bei 
					http://theol.uibk.ac.at/leseraum/texte/250.html nicht 
					auf. 
					 Canon l verwirft die Präexistenz der Seelen (vgl. 
					Kapitel XIII, 1) und enthält im griechischen Text wieder den 
					Begriff „Apokatastasis", diesmal ins Deutsche übersetzt mit 
					„Wiederherstellung". Ebenso enthält auch Canon 14 im 
					Griechischen den Begriff „Apokatastasis", auch wieder 
					übersetzt mit „Wiederherstellung". 
					Die Canones 1-15 sind in
					Anlage 15-2 
					enthalten. 
					
					   | 
				 
				
					| 
					 13.3 
					Die Entscheidungen gegen die "Drei Kapitel" im Jahre 553 
					
					Nach Weisung des Kaisers Justinian 
					verurteilte die 5. allgemeine Synode zu Konstantinopel die 
					„Drei Kapitel" in 14 Canones (s. Kapitel XI, 4). Diese 
					Canones befassen sich mit der Trinität, der Menschwerdung 
					Christi und speziell mit den „Drei Kapiteln" (s. Kapitel XI, 
					3).  
					In Canon 11 werden Häretiker verdammt, 
					die bereits von den vergangenen vier Synoden verdammt worden 
					waren; Origenes ist zum ersten Mal in diesem Canon in die 
					Reihe der Häretiker eingefügt. Canon 11 lautet: 
					
					„Wenn jemand nicht Arius, 
					Eunomius, Macedonius, Apollinarius, Nestorius, Eutyches, 
					Origenes mit ihren frevelhaften Schriften verdammt, und alle 
					anderen Häretiker, die von der heiligen katholischen und 
					apostolischen Kirche und von den bereits genannten heiligen 
					vier Konzilien verdammt und verurteilt wurden, und die, 
					welche an etwas Gefallen gefunden haben oder Gefallen 
					finden, was den zuvor genannten Häretikern ähnlich ist und 
					bis zu ihrem Tod in ihrer Gottlosigkeit verblieben sind oder 
					verbleiben, so sei er verdammt."45 
					Was den Gedanken der 
					Reinkarnation betrifft, so wird der ganze Komplex 
					„Präexistenz — Seelenwanderung", in dem auch die 
					Reinkarnation (mehrmaliges Kommen auf die Erde als Mensch) 
					enthalten ist, sowohl durch die Beschlüsse von 543 als auch 
					von 553 verworfen. 
					Die Canones 1-14 sind in
					Anlage 15-3 enthalten   
					nächste 
					Seite  | 
				 
				 
			 |